Sprechen wir über Ihr Anliegen.
Für Fragen, Anliegen oder ein persönliches Gespräch erreichen Sie mich per E-Mail oder über das Kontaktformular.
48324 Sendenhorst, Deutschland
Sa – So geschlossen
Häufige Fragen
Nicht dabei, was Sie wissen möchten? Schreiben Sie mir einfach.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die Handwerkskammer bestellt Sachverständige erst nach Prüfung ihrer besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung. Sie sind zur unabhängigen, unparteiischen und gewissenhaften Erstattung von Gutachten verpflichtet – eine wichtige Grundlage für Banken, Behörden, Gerichte und Betriebe.
Für wen erstellen Sie Gutachten und Bewertungen?
Für Fleischereien und Fleischindustriebetriebe, Existenzgründer und Nachfolger, Bürgschaftsbanken und Geldinstitute, Finanzbehörden und Gerichte sowie für Privatpersonen – etwa bei Privat- und Schiedsgutachten oder Schlichtungsgesprächen als Mediator.
Was kostet ein Gutachten?
Der Aufwand hängt vom Umfang ab – etwa von der Größe des Inventars oder der Fragestellung. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot mit Leistungsumfang, Zeitplan und Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
Je nach Umfang und Terminlage. Den konkreten Zeitplan stimmen wir im Angebot ab; bei eiligen Fragestellungen vermerken Sie das bitte in Ihrer Nachricht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Auftrag zum Beispiel Inventarlisten, Anlagenverzeichnisse, Jahresabschlüsse, Miet- oder Pachtverträge sowie bestehende HACCP-Dokumentation. Was genau nötig ist, klären wir im Erstgespräch.
Wo sind Sie tätig?
Das Sachverständigenbüro sitzt in Sendenhorst. Termine vor Ort im Betrieb vereinbaren wir individuell – schreiben Sie mich einfach an.